Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. Dezember 2016
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr 2002 u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Bauträger. Im Jahre 1998 hatte er sein gewerbliches Einzelunternehmen M mit Grundstücken und Gebäuden an die S KG veräußert, das übrige Vermögen in das Betriebsvermögen der Bauträgertätigkeit überführt.
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