BFH - Urteil vom 21.06.2006
XI R 14/05
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1832
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 04.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen VII 205/03

Zweistufige Prüfung beim Schuldzinsenabzug

BFH, Urteil vom 21.06.2006 - Aktenzeichen XI R 14/05

DRsp Nr. 2006/21105

Zweistufige Prüfung beim Schuldzinsenabzug

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --). Betriebliche und private Zahlungen erfolgten über dasselbe Girokonto.

Ausweislich eines Betriebsprüfungsberichts betreffend die Jahre 1996 bis 1998 hatte der ursprüngliche Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--), das bis zum 30. September 2005 für die Veranlagung der Kläger zuständige FA, von den gesamten Schuldzinsen dieser Jahre, die zwischen 2 400 DM bis 3 700 DM betrugen, jeweils einen Betrag von 1 300 DM als privat veranlasst angesehen und nicht als Betriebsausgaben anerkannt.

Für die Streitjahre beliefen sich die gesamten Schuldzinsen des gemischt genutzten Kontos auf 2 583 DM für das Jahr 2000 und auf 1 913 DM für das Jahr 2001. In Anlehnung an die Schätzungen der Vorjahre schätzte das FA den privaten Anteil für das Jahr 2000 auf 1 100 DM und für das Jahr 2001 auf 600 DM.