Checkliste: Aktive latente Steuern

Checkliste: Aktive latente Steuern

Verlustvorträge nach §  10d EStG bzw. § 10a GewStG  

Aktivierung anschaffungsnaher Herstellungskosten in der Steuerbilanz (§  6 Abs.  1 Nr. 1a EStG)

Aktivierung und Abschreibung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- bzw. Firmenwerts in der Handelsbilanz auf fünf Jahre, während die Abschreibung in der Steuerbilanz auf 15 Jahre geboten ist

Degressive Abschreibung von Anlagegütern in der Handelsbilanz nach §  253 Abs.  3 Satz 2 HGB, soweit die Investition nach dem 31.12.2010 erfolgt ist, während steuerrechtlich derzeit nur eine lineare AfA zulässig ist

Abschreibung von Finanzanlagen in der Handelsbilanz auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegenden Wert nach §  253 Abs.  3 Satz 4 HGB im Fall voraussichtlich lediglich vorübergehender Wertminderung, während eine Teilwertabschreibung steuerrechtlich unzulässig ist

Passivierung von unverzinslichen Verbindlichkeiten in der Handelsbilanz mit dem Erfüllungsbetrag (§  253 Abs.  1 Satz 2 HGB), während nach §  6 Abs.  1 Nr. 3 EStG eine Abzinsung geboten ist (z.B. Gesellschafterdarlehen bei der GmbH)

Passivierung von Drohverlustrückstellungen (zur Steuerbilanz vgl. § 5 Abs.  4a EStG)