Checkliste: Aktive latente Steuern
Aktivierung anschaffungsnaher Herstellungskosten in der Steuerbilanz (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) |
Aktivierung und Abschreibung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- bzw. Firmenwerts in der Handelsbilanz auf fünf Jahre, während die Abschreibung in der Steuerbilanz auf 15 Jahre geboten ist |
Degressive Abschreibung von Anlagegütern in der Handelsbilanz nach § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB, soweit die Investition nach dem 31.12.2010 erfolgt ist, während steuerrechtlich derzeit nur eine lineare AfA zulässig ist |
Abschreibung von Finanzanlagen in der Handelsbilanz auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB im Fall voraussichtlich lediglich vorübergehender Wertminderung, während eine Teilwertabschreibung steuerrechtlich unzulässig ist |
Passivierung von unverzinslichen Verbindlichkeiten in der Handelsbilanz mit dem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), während nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG eine Abzinsung geboten ist (z.B. Gesellschafterdarlehen bei der GmbH) |
Passivierung von Drohverlustrückstellungen (zur Steuerbilanz vgl. § 5 Abs. 4a EStG) |
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