Gesellschaftervertragsklausel zur Gewerbesteuerbelastung

Gesellschaftsvertragsklausel zur Gewerbesteuerbelastung

Belastungen oder Entlastungen der Gesellschaft durch Gewerbesteuer, die ihre Ursache im Bereich des Sonderbetriebsvermögens und den Vergütungen i.S.d. §  15 Abs.  1 Nr. 2 EStG, den Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben sowie den Ergebnissen evtl. Ergänzungsbilanzen haben oder durch Veräußerung des Mitunternehmeranteils, durch die personenbezogene Anwendung des § 10a GewStG, des §  4 Abs.  4a EStG oder vergleichbare Vorgänge verursacht werden, sind bei der Gewinnverteilung vorweg bei dem Gesellschafter zu berücksichtigen, durch den die Abweichung begründet ist.