Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gewinnverteilung
Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag: Diese Verteilung erstreckt sich nur auf das Ergebnis der Gesamthandsgewinn- und Verlustrechnung (= Gesellschaftsgewinn). Soweit nach Gesellschaftsvertrag einzelnen Gesellschaftern Vorweggewinnanteile (Vorabgewinn)
zuzuweisen sind, geschieht dies vor der Restgewinnverteilung aufgrund Gesetzes (§ 121 bzw. § 168 HGB) oder der gesellschaftsvertraglich vereinbarten Gewinnverteilungsabrede.Sonderbilanzgewinn/-verlust den betroffenen Gesellschaftern zurechnen
Ergänzungsbilanzergebnisse den betroffenen Gesellschaftern zurechnen
Sonstige Hinzurechnungen und Kürzungen außerhalb der Steuerbilanz nach Beteiligungsverhältnissen oder anderer Vereinbarung berücksichtigen. Dazu gehören z.B.:
- Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 oder § 6b Abs. 10 Satz 9 EStG
- nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG)
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