Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gewinnverteilung

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gewinnverteilung

Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag: Diese Verteilung erstreckt sich nur auf das Ergebnis der Gesamthandsgewinn- und Verlustrechnung (= Gesellschaftsgewinn). Soweit nach Gesellschaftsvertrag einzelnen Gesellschaftern Vorweggewinnanteile (Vorabgewinn)  

zuzuweisen sind, geschieht dies vor der Restgewinnverteilung aufgrund Gesetzes (§  121 bzw. §  168 HGB) oder der gesellschaftsvertraglich vereinbarten Gewinnverteilungsabrede.

Sonderbilanzgewinn/-verlust den betroffenen Gesellschaftern zurechnen

Ergänzungsbilanzergebnisse den betroffenen Gesellschaftern zurechnen

Sonstige Hinzurechnungen und Kürzungen außerhalb der Steuerbilanz nach Beteiligungsverhältnissen oder anderer Vereinbarung berücksichtigen. Dazu gehören z.B.:

-      Gewinnzuschlag nach §  6b Abs.  7 oder §  6b Abs.  10 Satz 9 EStG

-      nicht abziehbare Betriebsausgaben (§  4 Abs.  5 EStG)

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