Autor: Bolk |
Insbesondere in den Fällen, in denen eine bestehende Betriebsaufspaltung mit einem Einzelunternehmen beendet werden soll, ist hinsichtlich der zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft Aufmerksamkeit geboten. Wird das Besitzeinzelunternehmen in eine Personengesellschaft, vorrangig in eine zu diesem Zweck gegründete GmbH & Co. KG, gegen Gutschrift auf dem Festkapitalkonto und ggf. weiteren (Eigen-)Kapitalunterkonten1) und damit gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht, steht das Wahlrecht entsprechend § 24 Abs. 2 UmwStG zur Verfügung.
1) | Kapital II, Rücklage oder dem Gesellschaftsvertrag nach andere Bezeichnung, wenn das fragliche Konto dem Eigenkapital zuzuordnen ist. |
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