13.3 Zahlung des Neugesellschafters in das Gesellschaftsvermögen

Autor: Bolk

13.3.1 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

13.11

Wird ein neuer Gesellschafter in eine bestehende Personengesellschaft aufgenommen und leistet dieser Gesellschafter für die Übernahme der Gesellschafterstellung eine Zahlung, die in das Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft gelangt, dann bringen die bisherigen Gesellschafter nach Auffassung sowohl des BMF1) als auch des BFH2) - steuerrechtlich betrachtet - ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen Personengesellschaft in eine um den eintretenden Gesellschafter (neue) erweiterte Personengesellschaft i.S.d. §  24 UmwStG ein.3)

Gegenstand der Einbringung ist dabei jeweils der Mitunternehmeranteil, der wertmäßig dem Anteil an den Wirtschaftsgütern der bisherigen Personengesellschaft entspricht und der dem einzelnen Gesellschafter als quotale Beteiligung am Gesellschaftsvermögen zuzurechnen ist (§  39 Abs.  2 Nr. 2 AO).4)