19.2 Antrag

Autor: Bolk

19.2

Die Begünstigung erfolgt auf Antrag getrennt für jeden Betrieb und/oder Mitunterunternehmeranteil gesondert mit der Einkommensteuererklärung. Voraussetzung ist, dass der Anteil am Steuerbilanzgewinn mehr als 10 % beträgt oder 10.000 Euro übersteigt (§  34a Abs.  1 Satz 3 EStG). Das gilt auch für den Gesellschafter einer Personengesellschaft, die ihrerseits an einer anderen Personengesellschaft als Mitunternehmerin beteiligt ist (doppelstöckige Personengesellschaft, §  15 Abs.  1 Satz 2 EStG). Der Antrag kann bis zur Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids für den nächsten Veranlagungszeitraum widerrufen oder geändert werden. Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen unter Hinweis auf die Absicht einer Thesaurierung ist nicht zulässig. Der Antrag kann bis zur Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids für den nächsten Veranlagungszeitraum widerrufen oder geändert werden.1)

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