Autor: Bolk |
Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft, die als Mitunternehmerschaft zu beurteilen ist, wird steuerrechtlich betrachtet in der Steuerbilanz der Gesellschaft sowie den Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Mitunternehmer ausgewiesen.1) Die Verbundenheit aller Bilanzen, die für eine Mitunternehmerschaft aufzustellen sind, nennt man Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft. Die Gesamtbilanz beruht auf dem Verständnis von der Mitunternehmerschaft, das steuerrechtlich betrachtet auf dem Zusammenwirken der Mitunternehmer im Rahmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beruht, dennoch aber nur zu einer Besteuerung der Gesellschafter führt, denn nur diese sind "Subjekte der Besteuerung" (Transparenzprinzip).
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