2.6 Rückstellungen für latente Steuern nach § 249 Abs. 1 HGB bei der kleinen GmbH und Co. KG und anderen Kaufleuten

Autor: Bolk

2.6.1 Passivierungspflicht

2.81

Trotz Befreiung nach §  274a Nr. 4 HGB "haben kleine Kapitalgesellschaften (...) passive latente Steuern zu ermitteln, wenn gleichzeitig die Tatbestandsvoraussetzungen für (…) eine Rückstellung (…) vorliegen".1) Danach ist eine Rückstellung für latente Steuern nach §  249 Abs.  1 Satz 1 HGB zu passivieren, wenn die künftig entstehende Steuerschuld bereits das abgelaufene Geschäftsjahr wirtschaftlich belastet und mit einer Inanspruchnahme ernstlich zu rechnen ist.2) Der Bilanzausweis erfolgt unter den Steuerrückstellungen.3) Ein Davonvermerk ist zu empfehlen. Gleiches gilt auch für die kleine GmbH & Co. KG und im Prinzip auch für alle anderen Kaufleute, denn §  249 Abs.  1 Satz 1 HGB regelt ein Passivierungsgebot.

2.82