BFH - 28.11.1973 (I R 101/72) - DRsp Nr. 1997/11889
BFH, vom 28.11.1973 - Aktenzeichen I R 101/72
DRsp Nr. 1997/11889
»Die Gründung einer typischen stillen Gesellschaft zwischen dem Vater und seinen minderjährigen Kindern bedarf der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers. Der Vater ist insoweit von der Vertretung seiner Kinder ausgeschlossen. Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn eine Beteiligung der Kinder am Verlust ausgeschlossen ist.«
Gründe:
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