FG Köln - Entscheidung vom 15.11.2002
5 K 4243/93
Normen:
AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2a ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; AO (1977) § 179 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 643
EFG 2003, 587
ZEV 2003, 338

Keine Einbeziehung eines Dritten in ein einheitliches und gesondertes Gewinnfeststellungsverfahren, nur weil alle Beteiligten einverstanden sind

FG Köln, Entscheidung vom 15.11.2002 - Aktenzeichen 5 K 4243/93

DRsp Nr. 2003/5601

Keine Einbeziehung eines Dritten in ein einheitliches und gesondertes Gewinnfeststellungsverfahren, nur weil alle Beteiligten einverstanden sind

Erschöpft sich die Beteiligung des Steuerpflichtigen am wirtschaftlichen Erfolg einer KG in seiner Stellung als Nießbraucher am Ertrag eines der Kommanditisten, begründet die "Beteiligung" keine mitunternehmerische Stellung, mit der Folge, dass die Nießbrauchseinkünfte nicht im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der KG festzustellen sind. Dieses gilt auch dann, wenn alle am Feststellungsverfahren Beteiligten mit einer Einbeziehung einverstanden sind.

Normenkette:

AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2a ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; AO (1977) § 179 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der gemeinnützig tätigen Klägerin im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellungen für die H. KG (KG) für die Jahre 1985-1988 Nießbrauchseinkünfte zuzurechnen, gegebenenfalls diese bei den Gesellschaftern der KG als Sonderbetriebsausgaben bzw. dauernde Last zu berücksichtigen sind.

Gesellschafter der KG und Beigeladene zu 1. waren die Beigeladenen zu 2. - 4.