FG München - Beschluss vom 21.01.2014 (2 V 3410/13)
1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. I. Streitig im Hauptsacheverfahren 2 K 2304/13 ist, ob von der Antragstellerin erbrachte Saunaleistungen dem ermäßigten Steuersatz [...]