Auf die Beschwerden der Antragstellerinnen wird - in teilweiser Abänderung des angefochtenen Beschlusses - Rechtsanwalt Dr. F W aus L (M Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) zum Versammlungsleiter der Hauptversammlung vom 19.06.2015 bestimmt, soweit die Behandlung der sich auf ihr Ergänzungsverlangen beziehenden Tagesordnungspunkte betroffen ist. Die - weitergehende - Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens vor dem Registergericht tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|