FG München - Urteil vom 26.04.2016 (12 K 1204/15)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens Streitig ist, ob der Kläger im Streitjahr 2004 als atypisch stiller Gesellschafter an der inzwischen nicht mehr existenten XY-GmbH [...GmbH] [...]