Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Höhe eines Veräußerungsgewinnes.
Die Klägerin zu 1. ist eine Partnerschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe - Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) - mit Sitz in Q, die die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte zum Geschäftsgegenstand hat. Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass sich die "A gmbh" mit Wirkung zum 30.06.1998 durch Formwechsel in eine Partnerschaftsgesellschaft umgewandelt hat. Die Kläger zu 2.-5. waren im Streitjahr 2005 Partner der Klägerin zu 1.
Zum 31.12.2003 / 01.01.2004 waren folgende Rechtsanwälte Partner der Klägerin zu 1.:
Gesellschafter (Rechtsanwälte) | Gesellschaftsanteil |
Dr. C. (Kläger zu 2.) | 42% |
M | 25% |
E. (Kläger zu 3.) | 25% |
G. (Kläger zu 4.) | 8% |
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|