Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit, BGBl. I S. 5252
Buch 4 Familienrecht Abschnitt 1 Bürgerliche Ehe Titel 7 Scheidung der Ehe Untertitel 2 Unterhalt des geschiedenen Ehegatten Kapitel 3 Leistungsfähigkeit und Rangfolge
Lebt der Verpflichtete im Falle der Wiederheirat mit seinem neuen Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft, so ist § 1604 entsprechend anzuwenden.