11.2 Unentgeltliche Aufnahme und Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern

Autor: Bolk

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§  6 Abs.  3 Satz 2 EStG regelt die Frage der Zurückbehaltung von wesentlichen Betriebsgrundlagen (insbesondere Grundstücken), die Sonderbetriebsvermögen der neu gegründeten Personengesellschaft werden sollen. Danach ist die Buchwertfortführung bei der unentgeltlichen Aufnahme eines neuen Gesellschafters nicht gefährdet, wenn die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter Sonderbetriebsvermögen derselben Personengesellschaft werden, in die der neue Gesellschafter unentgeltlich aufgenommen wird. Dies erfordert eine Überlassung zur Nutzung durch die Personengesellschaft, wobei die Art der schuldrechtlichen Vereinbarung (Leihe, Miete, Pacht) unbeachtlich ist. Die Überführung aus dem Betriebsvermögen der bisherigen Einzelfirma in das Sonderbetriebsvermögen erfolgt zu Buchwerten (§  6 Abs.  5 Satz 2 EStG).

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