16.3 Ansatz und Bewertung in der Handelsbilanz

Autor: Bolk

16.6

Bei der Bilanzierung und Bewertung der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG in der Handelsbilanz der Anteilseignerin (Gesellschafterin) sind jeweils die gleichen Grundsätze zu beachten, unabhängig davon, ob es sich bei der Gesellschafterin der KG um eine AG, GmbH, OHG, KG oder auch eine GmbH & Co. KG handelt.1) Im Einzelnen:

16.7

1.

Ansatz und Bewertung erfolgen in der Handelsbilanz grundsätzlich nicht nach der sogenannten Spiegelbildmethode.2) Die Beteiligung ist stattdessen mit den Anschaffungskosten (§  253 Abs.  1 HGB) oder ggf. dem niedrigeren beizulegenden Wert (§  253 Abs.  3 HGB) zu bewerten. Für diese Sachbehandlung ist die Art der Gewinnermittlung auf Ebene der Untergesellschaft ohne Bedeutung.

16.8

2.