17.15 Umwandlung bei negativem Kapitalkonto in Fallstudien

Autor: Bolk

17.15.1 Einbringung nach §  24 UmwStG

17.201

Beispiel

K ist Kommanditist der Y-KG. Er bringt seinen KG-Anteil mit negativem Kapitalkonto nach §  24 UmwStG zur Erlangung einer Kommanditistenstellung in die Z-GmbH & Co. KG ein.

Lösung

Gesellschafterin und Mitunternehmerin der Y-KG ist nunmehr die Z-KG.

Im Fall der Einbringung unter Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens mit dem gemeinen Wert können die bisher lediglich beschränkt verrechenbaren Verluste zum Ausgleich mit dem Veräußerungsgewinn des K (§  24 Abs.  3 UmwStG) herangezogen werden.

Für den Fall einer Buchwerteinbringung auf Antrag kann K seine lediglich verrechenbaren Verluste nicht mit den Gewinnanteilen aus der Z-KG ausgleichen, weil diese Gewinne nicht aus derselben Beteiligung stammen (§  15a Abs.  2 EStG). Aufgrund seiner mittelbaren Mitunternehmerstellung bei der Untergesellschaft dürfte es vermutlich zulässig sein, eine Verlustverrechnung insoweit jedoch vorzunehmen, als der Obergesellschaft Gewinnanteile aus der Y-KG mit Wirkung für K zugerechnet werden.