17.6 Forderungen der Personengesellschaft gegenüber dem Gesellschafter

Autor: Bolk

17.57

Soweit eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter finanzielle Mittel zuweist, kann dies auf einer Entnahme beruhen oder auf der Grundlage einer schuldrechtlichen Vereinbarung, insbesondere einer Darlehensgewährung erfolgen.1)

17.6.1 Entnahmen aufgrund Gesellschaftsvertrags

17.58