6.2 Besteuerung des Pensionsberechtigten nach Eintritt des Pensionsfalls

Autor: Bolk

6.5

Mit der Zurechnung von Sonderbetriebseinnahmen beim pensionsberechtigten Gesellschafter bereits in der Phase des Erdienens erfolgt sukzessive eine Versteuerung neben den ggf. der Progression unterliegenden Gewinnanteilen als Gesellschafter, ohne über entsprechende Zahlungen zu verfügen. Die steuerliche Belastung des Gesellschafters ist evident, allerdings wird er später über einen bereits versteuerten Pensionsanspruch verfügen.

6.6

Nach Eintritt des Pensionsfalls handelt es sich bei der Pensionszahlung in Höhe der Differenz zwischen Auszahlung und Barwertabbau um Sonderbetriebseinnahmen und damit aus der Sicht des Gesellschafters ggf. auch seiner Hinterbliebenen um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das gilt auch dann, wenn der Pensionsberechtigte als Gesellschafter ausgeschieden sein sollte (§  15 Abs.  1 Satz 2 EStG).

6.7