Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Registergericht - vom 16.02.2015 wird aufgehoben.
I.
Zur Eintragung im Vereinsregister ist eine Veränderung im Vorstand angemeldet. In der Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 haben Vorstandswahlen stattgefunden, der 2. Vorsitzende des Vorstands wurde neu gewählt.
§ 7 Ziff. 2 der Satzung bestimmt: "Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung ... Enthält die Tagesordnung einer Mitgliederversammlung Anträge auf Satzungsänderung, Ab- oder Neuwahlen eines Vorstandsmitgliedes oder Auflösung des Vereines, so hat die schriftliche Einladung mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin unter Angabe des Änderungstextes bzw. des Auflösungsantrages mit Begründung zu erfolgen."
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