I. Streitig ist im Rahmen der einheitlichen Gewinnfeststellung 1968, ob entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Februar 1967
1. eine Personengesellschaft einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Pensionszusagen gegenüber ihren Gesellschafter-Geschäftsführern mit gewinnmindernder Wirkung weitere Beträge zuführen kann und
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