BFH - Urteil vom 15.01.2020
X R 18/18, X R 19/18
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1; UmwStG § 24; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1;
Fundstellen:
FR 2020, 916

Einbeziehung eines im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzten Grundstücks in den gewerblichen Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 15.01.2020 - Aktenzeichen X R 18/18, X R 19/18

DRsp Nr. 2020/10219

Einbeziehung eines im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzten Grundstücks in den gewerblichen Grundstückshandel

Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehend wesentlich verbessert wird, sondern ein neues Gebäude hergestellt wird.

1. Die Verfahren X R 18/18 und X R 19/18 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2. Auf die Revisionen der Kläger werden die Urteile des ... aufgehoben.

3. Die Sachen werden an das ... zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten der Verfahren übertragen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1; UmwStG § 24; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1;

Gründe

I.