Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin hat am 10.8.2018 Klage gegen die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 2016 vom 13.4.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.7.2018 erhoben.
Streitig ist, ob die Klägerin (seinerzeit als GmbH & Co KG) Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb erzielt hat.
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