Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. Dezember 2013
Die Einkommensteuer wird unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2008 des Beklagten vom 5. Oktober 2010 auf 7.256 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu 83 % und der Beklagte zu 17 % zu tragen.
I.
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