Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist alleiniger Kommanditist und Geschäftsführer der K-GmbH & Co. KG (KG). Die KG wurde 1964 gegründet. Der Kommanditanteil des Klägers beträgt 90 000 DM.
In den Jahren 1989 bis 1992 erzielte die KG den Gewinnfeststellungsbescheiden zufolge folgende Ergebnisse:
1989 ./. 352 846 DM
1990 + 71 746 DM
1991 + 403 581 DM
1992 + 342 437 DM
1993 (Streitjahr) ./. 346 900 DM
Das Kapitalkonto des Klägers betrug zum 1. Januar 1993 ./. 1 171 687 DM zuzüglich eines weiteren Betrages in Höhe von ./. 779 191 DM, der von einer früheren Mitgesellschafterin auf den Kläger übergegangen war. Das Finanzgericht (FG) konnte lediglich folgende (saldierte) Bewegungen auf dem Kapitalkonto des Klägers feststellen:
1990 708 364 DM (Einlagen)
1991 590 779 DM (Entnahme)
1992 206 284 DM (Entnahme)
1993 12 652 DM (Entnahme)
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