20.5 Fallstudien zur Übertragung nach § 6b EStG von einer GmbH auf eine GmbH und Co. KG

Autor: Bolk

20.5.1 Veräußerungsgewinn und Bilanzierung bei der GmbH

20.73

Eine Übertragung stiller Reserven nach §  6b EStG steht auch einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin einer GmbH & Co. KG zur Verfügung. Nach §  6b EStG begünstigte Gewinne einer Kapitalgesellschaft können daher von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer nach §  6b Abs.  1 Satz 2 EStG begünstigten Investition "ihrer" KG abgezogen werden. Die Begünstigung und Übertragung erfolgt nach Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG nur noch in der Steuerbilanz der beteiligten Gesellschaften. In den Handelsbilanzen wird der Sachverhalt (nur) aufgrund der Passivierung latenter Steuern nach §  274 HGB (die Verpflichtung trifft große und mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie GmbH & Co. KG) bzw. von Steuerrückstellungen nach §  249 Abs.  1 HGB 1) sichtbar.

Sachverhalt

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