20.1 Grundsatzfragen der Bilanzierung

Autor: Bolk

20.1.1 Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz

20.1

Seit Inkrafttreten des §  5 Abs.  1 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG i.d.F. des BilMoG kann die Begünstigung der durch Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven1) nach den Regeln des §  6b EStG nur noch unabhängig von der Bilanzierung und Bewertung in der Handelsbilanz in Anspruch genommen werden. Die Rechtslage zwingt seit 2010 dazu, das Wahlrecht im Wege einer Überleitungsrechnung (§  60 Abs.  2 Satz 1 EStDV, §  5b Abs.  1 Satz 2 EStG) oder durch Aufstellung einer selbständigen - von der Handelsbilanz abweichenden - Steuerbilanz (§  60 Abs.  2 Satz 2 EStDV, §  5b Abs.  1 Satz 3 EStG) auszuüben.

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