4.9 Private Pkw-Nutzung bei Personengesellschaften

Autor: Bolk

4.9.1 Pkw-Überlassung als Teil der Vergütung für eine Tätigkeit

4.121

Überwiegend werden Fahrzeuge des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft von Gesellschaftern auch für private Zwecke genutzt.1) Beziehen diese Gesellschafter eine (Sonder-)Vergütung2) für ihre Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft (Geschäftsführung o.Ä.) und steht ihnen das Fahrzeug für diese Tätigkeit und darüber hinaus für private Zwecke zur Verfügung, ist davon auszugehen, dass die Gewährung der Fahrzeugnutzung für private Zwecke Teil der Vergütung i.S.d. §  15 Abs.  1 Nr. 2 EStG ist.3) Sollte das Fahrzeug dem Gesellschafter auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb der Personengesellschaft zur Verfügung stehen, handelt es sich auch insoweit um einen Sachbezug, der Teil der Tätigkeitsvergütung ist. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer der Personengesellschaft als zur Verfügung steht, erstreckt sich die Vergütung auch auf diesen Vorteil.