FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 15.06.2015
4 K 19/15
Normen:
§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL;
Fundstellen:
DStR 2015, 8
DStRE 2016, 170

Steuerfreiheit von Englischunterricht einer Privatlehrerin

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.06.2015 - Aktenzeichen 4 K 19/15

DRsp Nr. 2015/13356

Steuerfreiheit von Englischunterricht einer Privatlehrerin

1. Die Inhaberin eines privaten Lernstudios kann sich für den an Vorschul- und Grundschulkinder erteilten Englischunterricht unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL berufen. 2. Die Steuerbefreiung wird durch einen Franchisevertrag nicht ausgeschlossen, wenn die Unterrichtsinhalte von der Franchisenehmerin selbständig und eigenverantwortlich festgelegt werden. 3. Die für die Steuerbefreiung des Englischunterrichts erforderliche Mindestqualifikation im pädagogischen Bereich kann sich bei Fehlen einer entsprechenden Ausbildung auch durch die vorherige langjährige Tätigkeit als Englischlehrerin ergeben.

Normenkette:

§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Steuerbefreiung der von der Klägerin in den Streitjahren 2008 bis 2012 erbrachten Umsätze als selbständige Englischlehrerin.