BFH - Beschluss vom 17.08.2015
XI S 1/15
Normen:
GKG § 52 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
AO-StB 2015, 319
BB 2015, 2389
BFH/NV 2015, 1646
BFHE 250, 327
DB 2015, 6
DStR 2015, 10
DStRE 2015, 1262

Streitwert im Revisionsverfahren über Umsatzsteuer für zwei Streitjahre mit offensichtlich absehbaren Auswirkungen auf nachfolgende Streitjahre

BFH, Beschluss vom 17.08.2015 - Aktenzeichen XI S 1/15

DRsp Nr. 2015/16855

Streitwert im Revisionsverfahren über Umsatzsteuer für zwei Streitjahre mit offensichtlich absehbaren Auswirkungen auf nachfolgende Streitjahre

Betrifft ein Rechtsstreit über Umsatzsteuer zwei Streitjahre und hat der Streitfall i.S. von § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG offensichtlich absehbare Auswirkungen für nachfolgende Streitjahre, so ist die in dieser Vorschrift vorgesehene Erhöhung des Streitwerts auf das Dreifache des durchschnittlichen Streitwerts für die anhängigen beiden Streitjahre begrenzt.

Normenkette:

GKG § 52 Abs. 3 S. 2;

GKG § 52 Abs. 3 Satz 2, § 63 Abs. 2

Tenor

Der Streitwert wird auf 60.690,51 € festgesetzt.

Gründe

I.