FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.11.2014
6 K 6114/12
Normen:
KStG § 32a Abs. 1 S. 1; KStG § 32a Abs. 1 S. 2; KStG § 34 Abs. 13c; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2;
Fundstellen:
DB 2015, 2287
DStR 2015, 8
DStRE 2015, 1302

VGA der GmbH bei verbilligtem Verkauf von Finnhütten an Gesellschafter Änderung des Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters nach § 32a Abs. 1 KStG wegen sich auf Ebene der GmbH nur in einem geänderten Verlustfeststellungsbescheid auswirkender vGA

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2014 - Aktenzeichen 6 K 6114/12

DRsp Nr. 2015/1005

VGA der GmbH bei verbilligtem Verkauf von Finnhütten an Gesellschafter Änderung des Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters nach § 32a Abs. 1 KStG wegen sich auf Ebene der GmbH nur in einem geänderten Verlustfeststellungsbescheid auswirkender vGA

1. Verkauft eine GmbH an ihren Gesellschafter Finnhütten und knapp ein Jahr später hinsichtlich der Bauart und hinsichtlich ihres Erhaltungszustandes vergleichbare Finnhütten zum dreifachen Preis an fremde Dritte, so liegt eine vGA der GmbH an ihren Gesellschafter vor. Die ausschließliche Veranlassung des Preisvorteils durch das Gesellschaftsverhältnis kann nicht durch die Argumentation widerlegt werden, dass mit den fremden Dritten eine Rückvermietung der Finnhütten vereinbart worden sei, sich zwei Gesellschafter der GmbH für die tatsächliche Zahlung der Miete durch die GmbH mündlich verbürgt hätten, dass als Bestätigung dieser Zusage im Mietvertrag vereinbart worden sei, die Miete per Dauerauftrag zu bezahlen, und dass die fremden Dritten nur deswegen zur Zahlung eines so hohen Kaufpreises bereit gewesen wären. 2. Sofern der verbilligte Preis auf eine dem Gesellschafter vor Jahren eingeräumte Option zum Kauf der Hütten zurückzuführen sein sollte, wird dadurch das Vorliegen einer vGA ebenfalls nicht ausgeschlossen.