BFH - Urteil vom 19.02.2020
I R 38/17
Normen:
FGO § 56 Abs. 1; AO § 179, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2;
Fundstellen:
AO-StB 2020, 378
BB 2020, 2917
BFH/NV 2021, 1
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 16.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 56/15

Voraussetzungen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften

BFH, Urteil vom 19.02.2020 - Aktenzeichen I R 38/17

DRsp Nr. 2020/15618

Voraussetzungen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften

NV: Ein Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung muss bereits dann durchgeführt werden, wenn (hier bezogen auf den Kauf von Förderanteilen an Erdöl– und Erdgas-Förderanlagen) zweifelhaft ist oder es nur möglich erscheint, dass Einkünfte vorliegen, an denen mehrere im Inland ansässige Personen beteiligt sind.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 16.02.2017 – 4 K 56/15 aufgehoben.

Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 56 Abs. 1; AO § 179, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2;

Gründe

I.