BFH - Urteil vom 16.09.2021
IV R 7/18
Normen:
FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 2022, 1117
BFH/NV 2022, 377
DB 2022, 301
DStR 2022, 189
DStRE 2022, 248
DZWIR 2022, 203
FR 2022, 303
FR 2022, 630
GmbHR 2022, 653
ZEV 2022, 142
ZIP 2022, 262
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 24.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2233/15

Voraussetzungen einer erweiterten Kürzung von GewerbesteuerDienender GrundbesitzBeurteilung einer personellen VerflechtungVoraussetzung einer Betriebsaufspaltung

BFH, Urteil vom 16.09.2021 - Aktenzeichen IV R 7/18

DRsp Nr. 2022/2347

Voraussetzungen einer erweiterten Kürzung von Gewerbesteuer Dienender Grundbesitz Beurteilung einer personellen Verflechtung Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung

Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung).

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24.01.2018 – 8 K 2233/15 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, vermietete mit Vertrag vom … 1998 die "ehemalige …, Produktionshalle, Büroräume, Nebenräume" in X an die mit ihr über die H–GmbH verbundene (spätere) M-GmbH & Co. KG (M–KG; damals noch GmbH), die die vermietete Immobilie neben weiteren Grundstücken betrieblich nutzte. Das Mietverhältnis mit der M–KG bestand auch in den Streitjahren (2010 bis 2012) fort.