3.3 Sonderbetriebsvermögen II

Autor: Bolk

3.3.1 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

3.72

Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II gehören alle Wirtschaftsgüter,

die dem Gesellschafter einer Personengesellschaft zuzurechnen sind und

die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung stehen1) oder

unmittelbar der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an "seiner" Personengesellschaft dienen.2)

Dabei kann es sich um Darlehensschulden ebenso handeln wie um Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften. Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, können auch Grundstücke und Darlehensforderungen zum Sonderbetriebsvermögen II gehören.

3.73