Stand: 30.11.2020
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§ 1 SV-RechgrV2021 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

§ 1 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

SV-RechgrV2021 ( Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 )

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 39 301 Euro. (2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2021 beträgt 41 541 Euro. (3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.