Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze, BGBl. I Nr. 51
Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union Abschnitt 7 Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215 2012 Titel 2 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.