§ 2 StBGebV
Stand: 08.04.2008
zuletzt geändert durch:
Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, BGBl. I S. 666
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

§ 2 StBGebV Sinngemäße Anwendung der Verordnung

§ 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung

StBGebV ( Steuerberatergebührenverordnung )

Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.