Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, BGBl. I S. 2446
ERSTES BUCH Aktiengesellschaft ACHTER TEIL Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft ERSTER ABSCHNITT Auflösung Zweiter Unterabschnitt Abwicklung
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, BGBl. I S. 2446
ERSTES BUCH Aktiengesellschaft ACHTER TEIL Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft ERSTER ABSCHNITT Auflösung Zweiter Unterabschnitt Abwicklung
1Die Abwickler haben unter Hinweis auf die Auflösung der Gesellschaft die Gläubiger der Gesellschaft aufzufordern, ihre Ansprüche anzumelden. 2Die Aufforderung ist in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen.