§ 3 a BRKG
Stand: 28.06.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, BGBl. I S. 2250

§ 3 a BRKG Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung

§ 3 a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung

BRKG ( Bundesreisekostengesetz )

Der Bescheid über die Reisekostenvergütung kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden.