Stand: 24.11.2023
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§ 3 SV-RechgrV2024 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

§ 3 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

SV-RechgrV2024 ( Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 )

(1) Das Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 beträgt 42 053 Euro. (2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 beträgt 45 358 Euro. (3) Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.