Stand: 01.12.2014
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§ 5 SV-RechgrV2015 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

§ 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

SV-RechgrV2015 ( Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015 )

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:

Jahr Umrechnungswert vorläufiger Umrechnungswert
"2013 1,1762
2015 1,1717".