§ 5 VStG
Stand: 29.10.2001
zuletzt geändert durch:
, BGBl. I S. 2785
I. Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage

§ 5 VStG Stichtag für die Festsetzung der Vermögensteuer; Entstehung der Steuer

§ 5 Stichtag für die Festsetzung der Vermögensteuer; Entstehung der Steuer

VStG ( Vermögensteuergesetz )

(1) Die Vermögensteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahrs (Veranlagungszeitpunkt, §§ 15 bis 17) festgesetzt. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Kalenderjahrs, für das die Steuer festzusetzen ist.