§ 6 StBerG
FNA: 610-10
Fassung vom: 04.11.1975
Stand: 01.02.2025
zuletzt geändert durch:
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BGBl. I Nr. 323 vom 23.10.2024

§ 6 StBerG Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

StBerG ( Steuerberatungsgesetz )

Das Verbot des § 5 gilt nicht für 1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten, 2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung, 3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,