10 BewRGr
Stand: 19.09.1966
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B. Unbebaute Grundstücke

10 BewRGr Sonstige Besonderheiten bei der Wertermittlung

10 Sonstige Besonderheiten bei der Wertermittlung

BewRGr ( Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien zur Bewertung des Grundvermögens )

(1) 1Die Größe und der Zuschnitt eines Grundstücks sind für seine Ausnutzbarkeit wesentlich. 2Der Umstand, daß ein Grundstück zu klein oder zu groß ist, mindert seinen Wert gegenüber dem Wert der in der betreffenden Gegend liegenden Grundstücke mit üblicher Größe. 3Schmale und tiefgeschnittene Grundstücke haben meist einen geringeren Wert. 4Ein gut geschnittenes Grundstück wird den unregelmäßig geschnittenen Grundstücken vorgezogen werden. 5Die Verwendbarkeit eines tiefgeschnittenen Grundstücks, insbesondere seines Hinterlandes, für gewerbliche Zwecke erhöht seinen Wert. 6Andererseits wird Hinterland, das weder baulich noch gewerblich, sondern nur als Gartenland nutzbar ist, u. U. nur mit dem Wert von gärtnerisch genutztem Land anzusetzen sein. (2)