11.2 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 11 GewStG

11.2 GewStR2009 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen

11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )