15 BewRGr
Stand: 19.09.1966
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C. Bebaute Grundstücke, Allgemeines

15 BewRGr Arten der bebauten Grundstücke (§ 75 BewG)

15 Arten der bebauten Grundstücke (§ 75 BewG)

BewRGr ( Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien zur Bewertung des Grundvermögens )

(1) 1Die Arten der bebauten Grundstücke sind in § 75 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 BewG erschöpfend aufgezählt. 2Bebaute Grundstücke, die sich nicht in eine der Grundstücksarten nach den Nummern 1 bis 5 einordnen lassen, gehören zu der Grundstücksart "sonstige bebaute Grundstücke". (2)