1.8 UStAE
Stand: 27.02.2024
zuletzt geändert durch:
BMF-Schreiben III C 2 - S 7282/19/10001 :002, BStBl. I S. 361

1.8 UStAE Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

1.8 Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

UStAE ( Umsatzsteuer-Anwendungserlass )

Allgemeines

In den Beispielen 1 und 2 wird von den Sachbezugswerten 2023 ausgegangen (vgl. BMF-Schreiben vom 23. 12. 2022, BStBl I 2023 S. 71). Soweit unterschiedliche Mahlzeiten zu unterschiedlichen Preisen verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, kann bei der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage von dem für Lohnsteuerzwecke gebildeten Durchschnittswert ausgegangen werden.